Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz
Umsetzung § 72a
Bundeskinderschutzgesetz in Hessen
Thema: Erweitertes Führungszeugnis im Ehrenamt
§ 8a SGB VIII und Bundeskinderschutzgesetz verpflichten Fachkräfte wie z.B. ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen und geeignete Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
§ 72a SGB VIII sieht den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vor. Sowohl Haupt- und Nebenamtliche wie Ehrenamtliche müssen dazu ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Wir sind dem Gesetz nachgekommen und haben im Frühjahr 2016 eine entsprechende Vereinbarung mit dem Wetteraukreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Kreisausschuss, geschlossen.
Unsere Trainer:innen und die Vorstandsmitglieder:innen, die mit den Kindern- und Jugendlichen arbeiten, haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eine persönliche Verpflichtungs- und Ehrenerklärung unterschrieben.
Ansprechpartnerin zu diesem Thema in unserem Verein ist die Vorsitzende, Anne Betz-Kempf.